Warum ist Gesundheit wichtig?

Gesundheit ist in diesem Alter wichtig, weil Kinder sich noch im Wachstum befinden und ihr Körper sich entwickelt. Gute Gesundheit stärkt das Immunsystem und schützt vor häufigen Krankheiten. Gesunde Kinder können sich besser konzentrieren, lernen und aktiv am Alltag teilnehmen. Außerdem legt eine gesunde Lebensweise in jungen Jahren die Grundlage für ein gesundes Leben später.

4.-6. Lebensjahr

Gesundheit

🩺 U-Untersuchungen: Vorsorge ist die beste Sorge! 👶

U‑Untersuchungen (U1 bis U9) in Schleswig‑Holstein & Flensburg 🏥

In den ersten Lebensjahren entwickeln sich Kinder rasant. Damit dein Kind gesund aufwächst, solltest du die U‑Untersuchungen pünktlich wahrnehmen. Dein Anspruch auf diese Vorsorge ist bundesrechtlich in § 26 SGB V verankert.


So wirst du erinnert 📫

Schleswig‑Holstein hat ein landesweites Einladungs‑ und Erinnerungsverfahren nach § 7a GDG SH:

  1. Einladung – etwa 4 Wochen vor jeder U4‑U9 erhältst du Post vom Landesamt für Soziale Dienste (LAsD). Ein Muster findest du hier: Einladungsschreiben (PDF). (Die Techniker)
  2. Untersuchung – nimm die Einladung und das Gelbe Heft mit; die Praxis stempelt die Antwortkarte.
  3. Rückmeldung – die Praxis schickt die Karte ans LAsD zurück – damit bist du registriert.
  4. Erinnerung – wenn keine Karte eingeht, folgt automatisch ein Erinnerungsschreiben.

Wenn du den Termin verpasst ⚖️

SchrittWas passiert?Rechtsgrundlage
1. ErinnerungNeues Schreiben mit Nachhol‑Frist.§ 7a Abs. 4 GDG SH
2. Meldung ans GesundheitsamtNach erneutem Versäumnis geht eine Info an das Gesundheitsamt Flensburg; du erhältst ein Beratungsangebot.§ 7a Abs. 5–6 GDG SH
3. Kinderschutz‑PrüfungReagierst du immer noch nicht, prüft das Jugendamt eine mögliche Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII. § 8a SGB VIII

Gut zu wissen: In Schleswig‑Holstein gibt es kein Bußgeld. Das Verfahren setzt auf Erinnerung und Beratung, nicht auf Strafe.


Wer bezahlt, wenn du „zu spät“ bist? 💶

SituationWer zahlt?Was musst du tun?
Innerhalb der Toleranzgrenze (z. B. U6 bis 14. Monat)Deine Krankenkasse übernimmt wie gewohnt.Einfach neuen Termin buchen; Versicherten­karte reicht. (Die Techniker)
Außerhalb der ToleranzgrenzeDank Landes­vereinbarung bleibt es kostenfrei. Zeig beim Nachhol­termin den Einladungs‑ oder Erinnerungs­brief vor; die Praxis rechnet damit ab – kein Extra‑Antrag nötig.Einladung/Erinnerung + Gelbes Heft mitnehmen.
TK oder KnappschaftEbenfalls gratis. Du unterschreibst nur eine kurze Teilnahme­erklärung; die Praxis schickt sie an die Kasse.Versicherten­karte & Einladung dabeihaben; Formular in der Praxis unterschreiben.
Bleibt die U ganz ausKrankenkasse zahlt nichts extra, aber auch nichts zurück – stattdessen: Meldung ans Gesundheits‑/Jugendamt (siehe oben).Termin unbedingt nachholen oder Beratung annehmen.

Kurz & knapp:
• Solange du den Einladungs‑ oder Erinnerungs­brief dabeihast, kostet dich die U‑Untersuchung nichts – selbst wenn die eigentliche Frist schon vorbei ist.
• Du musst keinen Antrag bei der Krankenkasse stellen; das regelt die Praxis direkt mit der KVSH.


Hilfe & Kontakt in Flensburg 🌊

Fragen oder Einladung verlegt?
Ruf den Kinder‑ & Jugendärztlichen Dienst Flensburg unter 0461 85‑2600 an – dort erhältst du Ersatzformulare oder persönliche Beratung.


Mini‑Merkzettel 📝

  1. Termin eintragen – möglichst früh.
  2. Einladung + Gelbes Heft mitnehmen.
  3. Nachweis sichern – Kopie oder Foto der gestempelten Karte aufheben.
  4. Bei Termin­problemen: Gesundheitsamt anrufen und gemeinsam eine Lösung finden.

So bleibt dein Kind bestens versorgt – und du bist rechtlich auf der sicheren Seite. 👍

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