Sozialpassausgabe für die Stadt Flensburg und Umgebung
An wen wird der Sozialpass ausgegeben?
- EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- EmpfängerInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Personen mit geringem Einkommen*
- Familienangehörige des genannten Personenkreises ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner)
(* wenn Einkommensgrenze nicht überschritten. Das Einkommen wird vor Ort geprüft.)
Was muss ich mitbringen?
Einen aktuellen Leistungsbescheid bzw. Einkommensnachweis und einen gültigen Personalausweis.
Wie lange gilt der Sozialpass?
Der Sozialpass ist gültig von Januar bis Dezember des laufenden Kalenderjahres.
Wo bekomme ich den Sozialpass?
bequa Flensburg
Nikolaistraße 3 (2. Etage)
24937 Flensburg
Montag bis Freitag, 08:30 – 13:30 Uhr
Tel.: (0461) 1503–138
Mail: sozialpass@bequaprojekt.de
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