🩺 U-Untersuchungen: Vorsorge ist die beste Sorge! 👶
U‑Untersuchungen (U1 bis U9) in Schleswig‑Holstein & Flensburg 🏥
In den ersten Lebensjahren entwickeln sich Kinder rasant. Damit dein Kind gesund aufwächst, solltest du die U‑Untersuchungen pünktlich wahrnehmen. Dein Anspruch auf diese Vorsorge ist bundesrechtlich in § 26 SGB V verankert.
So wirst du erinnert đź“«
Schleswig‑Holstein hat ein landesweites Einladungs‑ und Erinnerungsverfahren nach § 7a GDG SH:
- Einladung – etwa 4 Wochen vor jeder U4‑U9 erhältst du Post vom Landesamt für Soziale Dienste (LAsD). Ein Muster findest du hier: Einladungsschreiben (PDF). (Die Techniker)
- Untersuchung – nimm die Einladung und das Gelbe Heft mit; die Praxis stempelt die Antwortkarte.
- Rückmeldung – die Praxis schickt die Karte ans LAsD zurück – damit bist du registriert.
- Erinnerung – wenn keine Karte eingeht, folgt automatisch ein Erinnerungsschreiben.
Wenn du den Termin verpasst ⚖️
| Schritt | Was passiert? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1. Erinnerung | Neues Schreiben mit Nachhol‑Frist. | § 7a Abs. 4 GDG SH |
| 2. Meldung ans Gesundheitsamt | Nach erneutem Versäumnis geht eine Info an das Gesundheitsamt Flensburg; du erhältst ein Beratungsangebot. | § 7a Abs. 5–6 GDG SH |
| 3. Kinderschutz‑Prüfung | Reagierst du immer noch nicht, prüft das Jugendamt eine mögliche Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII. | § 8a SGB VIII |
Gut zu wissen: In Schleswig‑Holstein gibt es kein Bußgeld. Das Verfahren setzt auf Erinnerung und Beratung, nicht auf Strafe.
Wer bezahlt, wenn du „zu spät“ bist? 💶
| Situation | Wer zahlt? | Was musst du tun? |
|---|---|---|
| Innerhalb der Toleranzgrenze (z. B. U6 bis 14. Monat) | Deine Krankenkasse ĂĽbernimmt wie gewohnt. | Einfach neuen Termin buchen; VersichertenÂkarte reicht. (Die Techniker) |
| AuĂźerhalb der Toleranzgrenze | Dank LandesÂvereinbarung bleibt es kostenfrei. Zeig beim NachholÂtermin den Einladungs‑ oder ErinnerungsÂbrief vor; die Praxis rechnet damit ab – kein Extra‑Antrag nötig. | Einladung/Erinnerung + Gelbes Heft mitnehmen. |
| TK oder Knappschaft | Ebenfalls gratis. Du unterschreibst nur eine kurze TeilnahmeÂerklärung; die Praxis schickt sie an die Kasse. | VersichertenÂkarte & Einladung dabeihaben; Formular in der Praxis unterschreiben. |
| Bleibt die U ganz aus | Krankenkasse zahlt nichts extra, aber auch nichts zurück – stattdessen: Meldung ans Gesundheits‑/Jugendamt (siehe oben). | Termin unbedingt nachholen oder Beratung annehmen. |
Kurz & knapp:
• Solange du den Einladungs‑ oder ErinnerungsÂbrief dabeihast, kostet dich die U‑Untersuchung nichts – selbst wenn die eigentliche Frist schon vorbei ist.
• Du musst keinen Antrag bei der Krankenkasse stellen; das regelt die Praxis direkt mit der KVSH.
Hilfe & Kontakt in Flensburg 🌊
Fragen oder Einladung verlegt?
Ruf den Kinder‑ & Jugendärztlichen Dienst Flensburg unter 0461 85‑2600 an – dort erhältst du Ersatzformulare oder persönliche Beratung.
Mini‑Merkzettel 📝
- Termin eintragen – möglichst früh.
- Einladung + Gelbes Heft mitnehmen.
- Nachweis sichern – Kopie oder Foto der gestempelten Karte aufheben.
- Bei TerminÂproblemen: Gesundheitsamt anrufen und gemeinsam eine Lösung finden.
So bleibt dein Kind bestens versorgt – und du bist rechtlich auf der sicheren Seite. 👍